Ist die Spende absetzbar?

Ich habe gespendet; kann ich die Spende von der Steuer absetzen?

Deutschland

In einigen Fällen sind Spenden abzugsfähig, wenn der Empfänger der Spende die Mittel nachweislich zur Finanzierung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Aufgaben verwendet. Es gibt eine zweite Voraussetzung: Die Organisation muss ihren Sitz in Deutschland haben - unabhängig davon, wo auf der Welt die Unterstützung geleistet wird.


Der gespendete Betrag wird in der Beilage zu den Sonderausgaben der Einkommensteuererklärung eingetragen. Eine Spendenbescheinigung ist seit 2017 nicht mehr erforderlich: Wenn der Spendenempfänger die Bescheinigung elektronisch direkt an das Finanzamt weiterleitet, muss der Spender keine separate Spendenbescheinigung mehr einreichen.

Ein weniger bürokratisches Verfahren gibt es für den Abzug von Spenden unter 300 Euro (2022): Hier begnügt sich das Finanzamt mit einem sogenannten vereinfachten Nachweis. Dies kann z. B. ein Zahlungsnachweis oder eine Kopie des Kontoauszugs sein.


Spenden können natürlich unbegrenzt sein - die Steuervergünstigungen sind jedoch begrenzt. In der Steuererklärung können maximal 20 Prozent aller Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Wenn Sie zum Beispiel 30.000 Euro im Jahr verdienen, können Sie Spenden bis zu 6.000 Euro absetzen. Wenn der Spendenbetrag höher ist, kann er auf das folgende Jahr übertragen werden.


In Deutschland musst du dich, je nachdem wo du wohnst, an das Finanzamt des jeweiligen Bundeslandes wenden. Das zuständige Finanzamt findest du über diese Dachseite des Bundeszentralamt für Steuern.


Österreich

Spenden an Vereine und andere Institutionen sind abzugsfähig, wenn sie



Der Abzug ist auf 10 % des steuerpflichtigen Einkommens des Vorjahres begrenzt.


Mehr Informationen über: Bundesministerium Finanzen


Niederlande

In den Niederlanden sind Spenden in bestimmten Fällen abzugsfähig:


1. Spende an eine Wohltätigkeitsorganisation oder eine andere Organisation mit ANBI-Status

2. Spende an einen Verein


Spende an eine Wohltätigkeitsorganisation oder eine andere Organisation mit ANBI-Status

Eine Spende an eine ANBI (Algemeen Nut Beogende Instelling) kann von der Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Prüfe, ob die Einrichtung tatsächlich ein ANBI ist.

Du kannst dies mit dem "ANBI-Programm" tun, das du auf dieser Website der Steuerbehörden findest.


Weitere Informationen: Belastingsdienst


Spende an einen Verein

Bei Spenden an Vereine sind nur wiederkehrende Spenden abzugsfähig.

Eine regelmäßige Spende? Was ist das? Dein Geschenk ist ein normales Geschenk, wenn du diese 3 Bedingungen erfüllst:


  1. Du spendest jedes Jahr denselben Betrag an dieselbe Vereinigung. Du kannst wählen, ob du deine jährliche Spende auf einmal oder in mehreren Raten zahlen möchtest.

  2. Du zahlst den Betrag 5 Jahre hintereinander. Länger ist auch möglich.
  3. Du hast festgelegt, wann deine jährliche Spende endet.


Ausführlichere Informationen findest du auf der folgenden Website: https://goededoelen.nl/geven/geven-en-belasting


Belgien

Wenn die Bedingungen erfüllt sind, kann der Spender 60 % des gespendeten Betrags als Steuerermäßigung geltend machen.

Weitere Informationen: Federale Overheidsdienst Financiën (FOD) - Spenden


Frankreich

Natürliche Personen in Frankreich können eine Einkommenssteuerermäßigung von 66 % des gespendeten Betrags oder eine Ermäßigung von 75 % der Vermögenssteuer beantragen. Spenden für bestimmte Zwecke können zu 75 % abgezogen werden. Die Steuererleichterung ist jedoch auf 20 % des steuerpflichtigen Jahreseinkommens begrenzt.


Weitere Informationen: Direction générale des Finances publiques


Vereinigtes Königreich

Spenden von Privatpersonen an Wohltätigkeitsorganisationen sind steuerfrei.


Wenn du spendest, kannst du das von der Steuer absetzen:


  • über Spendenhilfe
  • direkt von Ihrem Gehalt oder Ihrer Rente, über Payroll Giving


Weitere Informationen: Government Digital Service


Andere Länder: Kontaktiere dein örtliches Finanzamt.


Verzichtserklärung

Die Informationen zu Steuerfragen dienen lediglich der allgemeinen Information. Die bereitgestellten Informationen sind nicht als rechtlich und/oder steuerlich verbindliche Beratung gedacht und es können daraus keine Rechte abgeleitet werden. Wir empfehlen immer, sich von einem Experten beraten zu lassen.

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